I.
Die Antragsteller begehrten im Verfahren vor dem Verwaltungsgericht vorläufigen Rechtsschutz gegen der Beigeladenen erteilte Baugenehmigungen für die Errichtung eines Doppelhauses. Im Beschwerdeverfahren wenden sie sich nur noch gegen die Genehmigungen für die ihrem Grundstück zugewandte Haushälfte.
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