VGH Bayern - Beschluss vom 06.03.2007
1 CS 06.2764
Normen:
BauGB § 31 Abs. 2 ; BayBO Art. 59 Abs. 1 ; BayBO Art. 61 Abs. 1 ; BayBO Art. 61 Abs. 3 ; BayVwVfG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 ; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3 ; BayVwVfG Art. 13 ; BayVwVfG Art. 46 ; GO Art. 5 a Abs. 4 ; GO Art. 9 Abs. 2 ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 08.09.2006 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 SN 06.1206

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung; Übergang der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde; Fortführung der beim Zuständigkeitswechsel laufenden Verfahren durch das Landratsamt; Nachbarschutz bei Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; nachbarschützende Wirkung der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze (verneint); Gebot der Rücksichtnahme

VGH Bayern, Beschluss vom 06.03.2007 - Aktenzeichen 1 CS 06.2764

DRsp Nr. 2008/6492

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Nachbarwiderspruchs gegen eine Baugenehmigung; Übergang der Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde; Fortführung der beim Zuständigkeitswechsel laufenden Verfahren durch das Landratsamt; Nachbarschutz bei Befreiungen von den Festsetzungen eines Bebauungsplans; nachbarschützende Wirkung der Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze (verneint); Gebot der Rücksichtnahme

»Gehen die Aufgaben der unteren Bauaufsichtsbehörde vom Landratsamt auf eine zur Großen Kreisstadt erklärte Gemeinde über, so ist das Landratsamt unter den Voraussetzungen des Art. 3 Abs. 3 BayVwVfG berechtigt, die bei ihm im Zeitpunkt des Zuständigkeitswechsels anhängigen bauaufsichtlichen Verfahren fortzuführen.«

Normenkette:

BauGB § 31 Abs. 2 ; BayBO Art. 59 Abs. 1 ; BayBO Art. 61 Abs. 1 ; BayBO Art. 61 Abs. 3 ; BayVwVfG Art. 3 Abs. 1 Nr. 1 ; BayVwVfG Art. 3 Abs. 3 ; BayVwVfG Art. 13 ; BayVwVfG Art. 46 ; GO Art. 5 a Abs. 4 ; GO Art. 9 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen eine der Beigeladenen zu 1 erteilte Baugenehmigung.