VGH Bayern - Beschluss vom 26.10.2007
1 ZB 07.340
Normen:
VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4 ; BauGB § 34 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 4 ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 23.11.2006 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 06.1082

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Darlegung des Zulassungsgrundes; Gebietsbewahrungsanspruch; faktisches allgemeines Wohngebiet (verneint); Nachwirkung aufgegebener landwirtschaftlicher Hofstellen

VGH Bayern, Beschluss vom 26.10.2007 - Aktenzeichen 1 ZB 07.340

DRsp Nr. 2008/6511

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Antrag auf Zulassung der Berufung (abgelehnt); Darlegung des Zulassungsgrundes; Gebietsbewahrungsanspruch; faktisches allgemeines Wohngebiet (verneint); Nachwirkung aufgegebener landwirtschaftlicher Hofstellen

Normenkette:

VwGO § 124a Abs. 4 Satz 4 ; BauGB § 34 Abs. 1 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 4 ;

Gründe:

I.

Die Kläger wenden sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für die Nutzung eines ehemals landwirtschaftlich genutzten Gebäudeteils als Veranstaltungsort für Feierlichkeiten mit Bewirtschaftung, kleiner Schnapsbrennerei, Brauerei und kleinem Biergarten auf dem Grundstück Fl.Nr. * der Gemarkung ***********. Die Kläger zu 1 und 2 sind Eigentümer des Grundstücks Fl.Nr. **** der Gemarkung ***********, das - getrennt durch das Grundstück Fl.Nr. *** - westlich des Baugrundstücks gelegen ist. Unmittelbar daran westlich anschließend befindet sich das Grundstück Fl.Nr. ****, dessen Eigentümer der Kläger zu 3 ist.