Die Klägerinnen wenden sich gegen eine der Beigeladenen erteilte Baugenehmigung.
1. Die Klägerinnen sind Miteigentümerinnen des mit zwei Wohnhäusern bebauten Grundstücks Fl.Nr. **** Gemarkung ******. Das nordöstlich angrenzende Grundstück Fl.Nr. ****** der Beigeladenen ist mit einem an der Grenze zum Grundstück der Klägerinnen stehenden, früher als Wochenendhaus genutzten Gebäude, dessen Umbau im Jahr 1955 genehmigt wurde, sowie mit einem im Jahr 1976 errichteten Wohnhaus bebaut.
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