VGH Bayern - Beschluss vom 18.05.2007
1 ZB 07.341
Normen:
VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; BauNVO § 11 Abs. 2 Satz 1 ; BayBO Art. 82 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 14.12.2006 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 05.3523

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel; Verbrauchermarkt; Umwandlung von Lagerflächen in Verkaufsflächen; Festsetzung der zulässigen Verkaufsfläche; Begriff der Verkaufsfläche; Kassenzone; Vorkassenzone; Nutzungsuntersagung; Verhältnismäßigkeit

VGH Bayern, Beschluss vom 18.05.2007 - Aktenzeichen 1 ZB 07.341

DRsp Nr. 2008/6512

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Sondergebiet für den großflächigen Einzelhandel; Verbrauchermarkt; Umwandlung von Lagerflächen in Verkaufsflächen; Festsetzung der zulässigen Verkaufsfläche; Begriff der Verkaufsfläche; Kassenzone; "Vorkassenzone"; Nutzungsuntersagung; Verhältnismäßigkeit

Normenkette:

VwGO § 124 Abs. 2 Nr. 1 ; BauNVO § 11 Abs. 2 Satz 1 ; BayBO Art. 82 Satz 2 ;

Gründe:

Die Klägerin begehrt nachträglich eine Baugenehmigung für die Nutzung eines Teils der Lagerflächen eines Verbrauchermarktes als Verkaufsfläche; außerdem wendet sie sich gegen eine Anordnung, die ihr die strittige Nutzung untersagt.