VG München, vom 09.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 06.4198
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Streitwertbeschwerde, Streitwert einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsanordnung; Maßgeblichkeit der Höhe der angedrohten Zwangsgelder bei niedrigerem Wert der Grundverfügung; kein Unterschied in der Bewertung zwischen vorläufigem Rechtsschutz und Hauptsache bei Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
VGH Bayern, Beschluss vom 05.06.2007 - Aktenzeichen 1 C 07.1041
DRsp Nr. 2008/6489
Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Streitwertbeschwerde, Streitwert einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsanordnung; Maßgeblichkeit der Höhe der angedrohten Zwangsgelder bei niedrigerem Wert der "Grundverfügung"; kein Unterschied in der Bewertung zwischen vorläufigem Rechtsschutz und Hauptsache bei Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes
Normenkette:
GKG § 68 ; GKG § 52 Abs. 1 ;
Gründe:
I.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.