VGH Bayern - Beschluss vom 05.06.2007
1 C 07.1041
Normen:
GKG § 68 ; GKG § 52 Abs. 1 ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 09.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen M 11 K 06.4198

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Streitwertbeschwerde, Streitwert einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsanordnung; Maßgeblichkeit der Höhe der angedrohten Zwangsgelder bei niedrigerem Wert der Grundverfügung; kein Unterschied in der Bewertung zwischen vorläufigem Rechtsschutz und Hauptsache bei Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

VGH Bayern, Beschluss vom 05.06.2007 - Aktenzeichen 1 C 07.1041

DRsp Nr. 2008/6489

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Streitwertbeschwerde, Streitwert einer Anfechtungsklage gegen eine Beseitigungsanordnung; Maßgeblichkeit der Höhe der angedrohten Zwangsgelder bei niedrigerem Wert der "Grundverfügung"; kein Unterschied in der Bewertung zwischen vorläufigem Rechtsschutz und Hauptsache bei Vorwegnahme der Hauptsacheentscheidung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes

Normenkette:

GKG § 68 ; GKG § 52 Abs. 1 ;

Gründe:

I.