VGH Bayern - Beschluss vom 02.08.2007
1 CS 07.801
Normen:
VwGO § 80 Abs. 7 ; VwGO § 80a Abs. 3 ; VwGO § 130 Abs. 1 ; VwGO § 130 Abs. 2 ; BauGB § 34 Abs. 2 ; BauNVO § 5 Abs. 1 ; BauNVO § 15 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
BauR 2008, 807
UPR 2008, 80
Vorinstanzen:
VG München, vom 09.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 SN 06.4601

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Umbau einer Bergehalle in einen Rinderstall; erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen die ursprüngliche Baugenehmigung; Erteilung einer Tekturgenehmigung; Nachbarantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung in der Fassung der Tekturgenehmigung; Antrag des Bauherrn auf Änderung der zugunsten des Nachbarn ergangenen Eilentscheidung; Verfahrensfehler (offen gelassen); keine Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; faktisches Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen; Abstandsregelung Rinderhaltung des Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft; Offenstall, Warmstall.

VGH Bayern, Beschluss vom 02.08.2007 - Aktenzeichen 1 CS 07.801

DRsp Nr. 2008/6497

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Umbau einer Bergehalle in einen Rinderstall; erfolgreicher vorläufiger Rechtsschutz gegen die ursprüngliche Baugenehmigung; Erteilung einer Tekturgenehmigung; Nachbarantrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen die Baugenehmigung in der Fassung der Tekturgenehmigung; Antrag des Bauherrn auf Änderung der zugunsten des Nachbarn ergangenen Eilentscheidung; Verfahrensfehler (offen gelassen); keine Aufhebung und Zurückverweisung im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes; faktisches Dorfgebiet; Gebot der Rücksichtnahme; Zumutbarkeit von Geruchsimmissionen; "Abstandsregelung Rinderhaltung" des "Arbeitskreises Immissionsschutz in der Landwirtschaft"; "Offenstall", "Warmstall".