VGH Bayern - Urteil vom 03.12.2007
1 B 05.3080
Normen:
VwGO § 60 Abs. 1 ; VwGO § 60 Abs. 2 ; VwGO § 124a Abs. 6 ; BauGB § 34 Abs. 1 ; BauGB § 35 Abs. 2 ; BauGB § 35 Abs. 3 ;
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 158
Vorinstanzen:
VG München, vom 03.08.2005 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 K 04.4182

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Umbau eines ehemaligen Fernmeldedienstgebäudes in ein Wohnhaus; Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Anfechtungsklage einer Gemeinde; maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der geltend gemachten Rechtsverletzung; Abgrenzung Innen-/ Außenbereich; Bebauungszusammenhang; dem (ständigen) Aufenthalt von Personen dienendes Gebäude; Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans; negative Funktion der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft; Ausuferung der Bebauung; Sicherung der Erschließung

VGH Bayern, Urteil vom 03.12.2007 - Aktenzeichen 1 B 05.3080

DRsp Nr. 2008/4039

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Versäumung der Frist für die Begründung der Berufung; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand; Umbau eines ehemaligen Fernmeldedienstgebäudes in ein Wohnhaus; Vorbescheid über die bauplanungsrechtliche Zulässigkeit; Anfechtungsklage einer Gemeinde; maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der geltend gemachten Rechtsverletzung; Abgrenzung Innen-/ Außenbereich; Bebauungszusammenhang; dem (ständigen) Aufenthalt von Personen dienendes Gebäude; Widerspruch zu Darstellungen des Flächennutzungsplans; negative Funktion der Darstellung einer Fläche für die Landwirtschaft; "Ausuferung" der Bebauung; Sicherung der Erschließung