VGH Bayern - Urteil vom 09.08.2007
25 B 05.3055
Normen:
VwGO § 60 ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1 ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2 ; VwGO § 114 ; VwGO § 124a Abs. 6 ; BayBauO Art. 62 ; BayBauO Art. 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a ; BayBauO Art. 70 Abs. 3 Satz 1 ; BauGB § 30 Abs. 1 ; BauGB § 31 Abs. 2 ; BauNVO § 3 Abs. 2 ; BauNVO § 14 Abs. 1 ; BauNVO § 14 Abs. 2 ;
Fundstellen:
BRS 71 Nr. 76
UPR 2008, 270
ZfBR 2008, 292
Vorinstanzen:
VG Würzburg, vom 06.10.2005 - Vorinstanzaktenzeichen W 4 K 05.430

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: verspätete Berufungsbegründung; Wiedereinsetzungsgründe nicht glaubhaft gemacht; Mobilfunk-Sendeanlage auf Mehrfamilien-Wohnhaus; kompromisslos reines Wohngebiet; Befreiung; Grundzüge der Planung; Ermessen; keine Ermessensreduzierung auf Null; Verhältnismäßigkeit

VGH Bayern, Urteil vom 09.08.2007 - Aktenzeichen 25 B 05.3055

DRsp Nr. 2008/4064

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: verspätete Berufungsbegründung; Wiedereinsetzungsgründe nicht glaubhaft gemacht; Mobilfunk-Sendeanlage auf Mehrfamilien-Wohnhaus; "kompromisslos" reines Wohngebiet; Befreiung; Grundzüge der Planung; Ermessen; keine Ermessensreduzierung auf Null; Verhältnismäßigkeit

»1. Die Befreiung von den Festsetzungen eines Bebauungsplans für ein "kompromisslos" reines Wohngebiet zugunsten einer Mobilfunkanlage kann Grundzüge der Planung berühren. 2. Die Ablehnung einer Befreiung kann sich auch auf Ermessenserwägungen stützen, die öffentliche Belange oder private Interessen betreffen, die schon im Befreiungstatbestand zu prüfen sind.«

Normenkette:

VwGO § 60 ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 1 ; VwGO § 113 Abs. 5 Satz 2 ; VwGO § 114 ; VwGO § 124a Abs. 6 ; BayBauO Art. 62 ; BayBauO Art. 63 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 Buchst. a ; BayBauO Art. 70 Abs. 3 Satz 1 ; BauGB § 30 Abs. 1 ; BauGB § 31 Abs. 2 ; BauNVO § 3 Abs. 2 ; BauNVO § 14 Abs. 1 ; BauNVO § 14 Abs. 2 ;

Tatbestand:

Gegenstand des Rechtsstreits ist die Zulassung einer isolierten Befreiung für einen bestehenden Mobilfunk-Antennenträger auf dem Dach eines Mehrfamilien-Wohnhauses in einem reinen Wohngebiet.