VGH Bayern - Beschluss vom 17.09.2007
1 CS 07.1704
Normen:
VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3 ; BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 1 ; BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 2 ;
Vorinstanzen:
VG München, vom 06.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen M 9 SN 07.1308

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Darlegung der Beschwerdegründe; Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; Festsetzung anderer Abstandsflächen in einem Bebauungsplan; Reichweite des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayBO

VGH Bayern, Beschluss vom 17.09.2007 - Aktenzeichen 1 CS 07.1704

DRsp Nr. 2008/6496

Bauplanungs- und Bauordnungsrecht: Vorläufiger Rechtsschutz gegen eine Baugenehmigung; Darlegung der Beschwerdegründe; Auseinandersetzung mit den Gründen der angefochtenen Entscheidung; Festsetzung anderer Abstandsflächen in einem Bebauungsplan; Reichweite des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 BayBO

»Zu der Frage, ob die Gemeinde nach der geltenden Fassung des Art. 7 Abs. 1 Satz 1 Alternative 1 BayBO ermächtigt ist, in einer städtebaulichen Satzung andere Abstandsflächenmaße festzulegen als sie sich nach Art. 6 BayBO ergeben, oder ob die Vorschrift lediglich abstandsflächenrechtliche Folgen von auf anderer Rechtsgrundlage getroffenen Festsetzungen anordnet.«

Normenkette:

VwGO § 146 Abs. 4 Satz 3 ; BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 1 ; BayBO Art. 7 Abs. 1 Satz 2 ;

Gründe:

I.

Der Antragsteller begehrt vorläufigen Rechtsschutz gegen ein Bauvorhaben der Beigeladenen zu 1.