Der Kläger beantragte am 23. Mai 2003 die Erteilung von Vorbescheiden zu der Frage, ob die Errichtung je einer Windkraftanlage auf den Grundstücken Fl.Nr. 233/234 der Gemarkung Kleinlellenfeld und Fl.Nr. 162 der Gemarkung Unterschwaningen mit 80 m Nabenhöhe und einer Gesamthöhe von 111 m bauplanungsrechtlich zulässig ist. Die vom Landratsamt Ansbach angehörten Träger öffentlicher Belange gaben dazu u.a. folgende Stellungnahmen ab:
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|