OVG Saarland, vom 05.12.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 2 R 3/95
Bauplanungsrecht - Asylbewerberunterkünfte als Einrichtungen für soziale Zwecke
BVerwG, Beschluß vom 04.06.1997 - Aktenzeichen 4 C 2.96
DRsp Nr. 2007/3816
Bauplanungsrecht - Asylbewerberunterkünfte als Einrichtungen für soziale Zwecke
Es kann offen bleiben, ob die Unterbringung von Asylbewerbern generell oder jedenfalls im konkreten Fall als Wohnnutzung einzustufen ist, da nach der in Rechtsprechung und Literatur ganz überwiegend vertretenen Auffassung Asylbewerberunterkünfte jedenfalls als Einrichtungen für soziale Zwecke im Sinne der Baunutzungsverordnung anzusehen und damit grundsätzlich in einem allgemeinen Wohngebiet zulässig sind.