Die Antragstellerin wendet sich gegen die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 A "Hauptzentrum" der Antragsgegnerin.
Sie ist Eigentümerin des mit einem Wohn- und Geschäftshaus bebauten Grundstücks "xxxxxxxxxxxx" (Flur ..., Flurstück ...).
Die Stadtverordnetenversammlung der Antragsgegnerin beschloss am 13. Juni 1996 die Aufstellung der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 5 A. Der Aufstellungsbeschluss wurde am 15. Juni 1996 in der "Oberhessischen Presse" bekannt gemacht.
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