I. Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans, der u.a. die Festsetzung enthält, daß nur eingeschossige Einzelhäuser mit Flachdächern zulässig sind. Sie rügt Mängel der Ausfertigung des Plans. Das Normenkontrollgericht hat den Antrag abgelehnt und die Revision nicht zugelassen.
II. Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete, auf §
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