I. Die Antragstellerin begehrt die Feststellung der Nichtigkeit eines Bebauungsplans "Marktpassage", der im Rahmen einer einfachen Stadterneuerung Grundlage für die Neuordnung eines innerstädtischen Baublocks sein soll, der durch verschachtelte Grundstückszuschnitte und sanierungsbedürftige Bausubstanz geprägt ist. Der Blockinnenbereich soll durch eine Passage erschlossen werden. Die Passage verläuft auch über das der Antragstellerin gehörende Grundstück. Der Bebauungsplan setzt für die Passage ein Gehrecht zugunsten der Allgemeinheit fest. Der Verwaltungsgerichtshof hat den Normenkontrollantrag abgewiesen.
II. Die gegen die Nichtzulassung der Revision gerichtete, auf §
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