Der Bebauungsplan "Windpark Auf dem Siebert" der Antragsgegnerinnen wird für nichtig erklärt.
Die Antragsgegnerinnen haben die Kosten des Verfahrens als Gesamtschuldner zu tragen.
Das Urteil ist wegen der Kosten vorläufig vollstreckbar. Den Antragsgegnerinnen bleibt nachgelassen, die Zwangsvollstreckung durch Sicherheitsleistung in Höhe der festzusetzenden Kosten abzuwenden, wenn nicht die Antragsteller zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.
Die Revision wird nicht zugelassen.
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