OVG Nordrhein-Westfalen - Urteil vom 22.06.1998 - 7a D 170/95.NE,
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren
BVerwG, Beschluß vom 10.11.1998 - Aktenzeichen 4 BN 45.98
DRsp Nr. 1999/2130
Bauplanungsrecht - Bebauungsplan; Mängel der Satzung; Abwägungsfehler; ergänzendes Verfahren
» Ein Mangel des Bebauungsplans, der im Sinne des § 215 a Abs. 1BauGB in einem ergänzenden Verfahren behoben werden kann, liegt nicht vor, wenn der festgestellte Fehler so schwer wiegt, daß er den Kern der Abwägungsentscheidung betrifft.«
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die Rechtssache hat nicht die grundsätzliche Bedeutung, die ihr die Antragsgegnerin beimißt.
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