I. Die Kläger begehren als Eigentümer eines 448 qm großen Grundstücks auf Sylt die Baugenehmigung für ein Wohngebäude mit einer Grundfläche von 67, 5 qm und einer Firsthöhe von 7, 5 m. Das Grundstück liegt in einem Bereich, der einheitliche Wohngebäude (überwiegend Sommerhäuser) mit einer Grundfläche von höchstens 55 qm und einer Firsthöhe von höchstens 6, 1 m aufweist. Die Klage war in beiden Vorinstanzen erfolglos.
II. Die auf §
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