VG Neustadt a.d.W., vom 14.10.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 1403/96
OVG Rheinland-Pfalz, vom 21.05.1997 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 13149/96
Bauplanungsrecht - Festsetzungen eines unwirksamen Bebauungsplans und Vertrauensschutz
BVerwG, Beschluß vom 25.08.1997 - Aktenzeichen 4 B 139.97
DRsp Nr. 1998/1826
Bauplanungsrecht - Festsetzungen eines unwirksamen Bebauungsplans und Vertrauensschutz
Die Festsetzungen eines unwirksamen Bebauungsplans, ein Vertrauen darauf, daß sie wirksam seien, und eine jahrelange behördliche Anwendung des Bebauungsplans in der Annahme seiner Wirksamkeit haben für die Beurteilung eines Außenbereichsvorhabens, das den Festsetzungen des unwirksamen Plans entspricht, keine Bedeutung, insbesondere nicht als Gründe, die öffentliche Belange im Sinne des § 35 Abs. 3BauGB überwinden könnten.