VG Neustadt a.d.W., vom 16.01.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 5 K 4988/94
OVG Rheinland-Pfalz, vom 22.05.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 11284/95
Bauplanungsrecht - Freiberufliche oder freiberufsähnliche Tätigkeit gemäß § 13 BauNVO, Zentralverwaltung von Lohnsteuerhilfsvereinen
BVerwG, Beschluß vom 13.08.1996 - Aktenzeichen 4 B 154.96
DRsp Nr. 1996/28853
Bauplanungsrecht - Freiberufliche oder freiberufsähnliche Tätigkeit gemäß § 13BauNVO, Zentralverwaltung von Lohnsteuerhilfsvereinen
»Die zentrale Verwaltung der Angelegenheiten von Lohnsteuerhilfsvereinen, bei der eine (persönliche) Beratungstätigkeit nicht ausgeübt wird, ist keine freiberufliche oder freiberufsähnliche Tätigkeit, für die gemäß § 13BauNVO Räume in einem Wohngebiet allgemein zulässig wären.«
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet, wobei dahinstehen mag, ob sie den Anforderungen des § 133 Abs. 3 Satz 3 VwGO an die Darlegung des geltend gemachten Zulassungsgrundes genügt.
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