VG Oldenburg, vom 16.06.1993 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 1890/91
OVG Niedersachsen, vom 25.09.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 4340/93
Bauplanungsrecht - Fremdenverkehrsgebiet, Prägung eines sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktionen trotz Gemeinbedarfsflächen und Flächen öffentlicher Nutzung
BVerwG, Urteil vom 15.05.1997 - Aktenzeichen 4 C 9.96
DRsp Nr. 1997/6400
Bauplanungsrecht - Fremdenverkehrsgebiet, Prägung eines "sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktionen" trotz Gemeinbedarfsflächen und Flächen öffentlicher Nutzung
Die Prägung eines "sonstigen Gebiets mit Fremdenverkehrsfunktionen" durch Beherbergungsbetriebe und Wohngebäude mit Fremdenbeherbergung (§ 22 Abs. 2 Satz 3, Fallgruppe 3, BauGB) wird grundsätzlich nicht dadurch aufgehoben, daß sich in ihm auch Gemeinbedarfsflächen und Flächen öffentlicher Nutzung befinden, die selbst nicht unmittelbar Fremdenverkehrszwecken dienen und auch nicht gegen die Begründung von Rechten nach dem Wohnungseigentumsgesetz gesichert werden müssen. Solche Flächen müssen nicht aus dem Geltungsbereich einer sich auf das Gebiet erstreckenden Fremdenverkehrssatzung ausgenommen werden.