VGH Hessen, vom 29.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 4 N 1068/94
Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten lassenden Bebauungsplans
BVerwG, Beschluß vom 25.08.1997 - Aktenzeichen 4 NB 12.97
DRsp Nr. 1998/1260
Bauplanungsrecht - Genehmigungsfähigkeit eines Eingriffe in Natur und Landschaft zu erwarten lassenden Bebauungsplans
Ein Bebauungsplan ist kraft Bundesrechts nicht schon deshalb rechtswidrig, weil die für die Verwirklichung von Festsetzungen erforderliche Befreiung von den artenschutzrechtlichen Verboten in § 20 f Abs. 1BNatSchG oder die für die Rodung von Wald erforderliche Genehmigung (§ 9 Abs. 1 Satz 1 BWaldG; hier: in Verbindung mit § 11 Abs. 1 Satz 1 HessForstG) im Zeitpunkt der Beschlußfassung über den Bebauungsplan noch nicht vorliegen. Ein Bebauungsplan ist jedoch rechtswidrig, soweit seine Verwirklichung an naturschutzrechtlichen oder forstrechtlichen Hindernissen scheitern würde.