VGH Bayern, vom 26.07.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 20 B 94.1145
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen durch Verschattung eines Wintergartens
BVerwG, Beschluß vom 06.12.1996 - Aktenzeichen 4 B 215.96
DRsp Nr. 2007/3983
Bauplanungsrecht - Nachbarschutz im unbeplanten Innenbereich, Beeinträchtigungen durch Verschattung eines Wintergartens
1. Wird auf der Grundlage des § 34 Abs. 1BauGB eine Baugenehmigung erteilt, die sich für ein Nachbargrundstück nachteilig auswirkt, so liegt hierin selbst bei schwerer Beeinträchtigung keine Enteignung im Sinne des Art. 14 Abs. 3GG, de eine Enteignung auf die vollständige oder teilweise Entziehung konkreter nach Art. 14 Abs. 1 Satz 1 GG geschützter Eigentumspositionen zur Erfüllung bestimmter öffentlicher Aufgaben gerichtet ist.2. Beeinträchtigungen, die ein Vorhaben dadurch verursacht, daß es beim Grenzabstand ein bestimmtes Maß unterschreitet, müssen vom hierdurch betroffenen Nachbarn grundsätzlich dann hingenommen werden, wenn die landesrechtlichen Abstandsvorschriften eingehalten sind.
Das vollständige Dokument können Sie nur als Abonnent von "Erfolg in Baustreitigkeiten" abrufen.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.