VG Schleswig-Holstein, vom 03.05.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 8 A 338/91
OVG Schleswig-Holstein, vom 21.11.1995 - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 197/95
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
BVerwG, Beschluß vom 09.05.1996 - Aktenzeichen 4 B 60.96
DRsp Nr. 1996/28836
Bauplanungsrecht: Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans
»Welche Anforderungen an die Ausfertigung eines Bebauungsplans im einzelnen zu stellen sind, läßt Bundesrecht ungeregelt. Das Baugesetzbuch beschränkt sich insoweit auf das zur Wahrung eines rechtsstaatlichen Mindeststandards Notwendige (im Anschluß an BVerwGE 79, 200). Danach muß die Ausfertigung der ortsüblichen Bekanntmachung (§ 12 Satz 1 BauGB) vorausgehen. Daß sie der nach § 11BauGB erforderlichen Genehmigung oder Anzeige vorauszugehen hätte, ergibt sich aus Bundesrecht nicht.«