OVG Niedersachsen - Urteil vom 17.10.2002
1 LB 28/02
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 51;
Fundstellen:
BauR 2003, 295
BRS 65 Nr. 84
Vorinstanzen:
VG Osnabrück, vom 15.12.2000 - Vorinstanzaktenzeichen 2 A 180/99

Bauplanungsrecht: Ausschluss einer Vorbildwirkung trotz Aufweitung einer Straße durch rückwärtige Bebauung

OVG Niedersachsen, Urteil vom 17.10.2002 - Aktenzeichen 1 LB 28/02

DRsp Nr. 2009/18406

Bauplanungsrecht: Ausschluss einer Vorbildwirkung trotz Aufweitung einer Straße durch rückwärtige Bebauung

Eine platzartige Aufweitung einer Straße kann eine rückwärtige Bebauung als Abrundung der platzartigen Situation erscheinen lassen und gleichzeitig wegen der singulären städtebaulichen Situation eine Vorbildwirkung ausschließen.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1; NBauO (Bauordnung Niedersachsen) § 51;

Gründe:

I.

Die Kläger, die Eigentümer des Grundstücks G. 25 in C. sind, möchten auf dem Grundstück ein zweites Wohnhaus errichten.