VGH Bayern - Urteil vom 26.03.1975
39 II 73
Normen:
BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 4 Abs. 2 Nr. 2; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 4 Abs. 4; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 91 Abs. 1; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 92; BBauG § 19 Abs. 2; BBauG § 29 S. 1; BBauG § 35 Abs. 1; BBauG § 35 Abs. 2; BBauG § 35 Abs. 3; BBauG § 146;
Fundstellen:
BayVBl 1975, 393
BRS 29 Nr. 46
Vorinstanzen:
VG München, vom 06.11.1972 - Vorinstanzaktenzeichen A 9134/72

Bauplanungsrecht: Außenbereichsvorhaben, Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs

VGH Bayern, Urteil vom 26.03.1975 - Aktenzeichen 39 II 73

DRsp Nr. 2009/17354

Bauplanungsrecht: Außenbereichsvorhaben, Begriff des landwirtschaftlichen Betriebs

1. Im Blick auf die Bevorrechtigung nach § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG muß das Merkmal der Nachhaltigkeit erfüllt sein und es sich um auf Dauer (und zwar für Generationen) berechnete und auf die Dauer lebensfähige Planungen handeln. 2. Danach scheidet regelmäßig eine landwirtschaftliche Bodennutzung allein auf gepachtetem Grund aus der Privilegierung aus. Es liegt im Wesen der Pacht als einer nur schuldrechtlichen Beziehung, daß sie einerseits privatrechtlich weniger verläßlich als dingliche Rechte das Bestehen eines bestimmten Zustandes auf Dauer sichert und daß andererseits bei ihr - insbesondere auch einvernehmlich -Änderungen der Rechtslage einer bodenrechtlichen Kontrolle völlig entzogen sind.

Normenkette:

BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 4 Abs. 2 Nr. 2; BayBO (Bauordnung Bayern) Art. 4 Abs. 4; () Art. Abs. ;