I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin vom 04.05.1993.
Die Antragstellerin ist Eigentümerin des Grundstücks Flst.- Nr. auf Gemarkung der Antragsgegnerin, der Antragsteller Eigentümer des östlich angrenzenden Grundstücks Flst.Nr. Die als Streuobstwiese genutzten, nördlich an das Wohngebäude der Antragstellerin (H Str.) anschließenden Hanggrundstücke bilden den südöstlichen Abschluß des Plangebiets, in dem insgesamt 42 neue Bauplätze als allgemeines Wohngebiet sowie im nordwestlichen Bereich an der straße ein Sondergebiet "betreute Seniorenwohnungen" ausgewiesen sind.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|