OVG Niedersachsen - Urteil vom 26.03.1993
6 L 197/90
Normen:
BAuGB §§ 33, 34, 35; BAuNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
MDR 1993, 760
UPR 1993, 237
ZfBR 1993, 203

Bauplanungsrecht, Baugenehmigung für Erweiterung eines Kundenparkplatzes neben Milchkuhweiden eines Bio-Landwirts; Nachbarklage

OVG Niedersachsen, Urteil vom 26.03.1993 - Aktenzeichen 6 L 197/90

DRsp Nr. 1998/3203

Bauplanungsrecht, Baugenehmigung für Erweiterung eines Kundenparkplatzes neben Milchkuhweiden eines Bio-Landwirts; Nachbarklage

»Die Erweiterung eines vorhandenen Kundenparkplatzes für ein Textilhaus in der Nähe von Milchkuhweiden eines Bio-Landwirts am Dorfrand kann mit dem baurechtlichen Gebot der Rücksichtnahme vereinbar sein.«

Normenkette:

BAuGB §§ 33, 34, 35; BAuNVO § 15 Abs. 1 Satz 2; BImSchG § 5 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

I.

Der Kläger wendet sich als Inhaber eines landwirtschaftlichen Betriebes mit Weideflächen für sein Milchvieh westlich eines großflächigen Textilmarkts des Beigeladenen auf dem Grundstück in gegen eine diesem erteilte Baugenehmigung zur Erweiterung des Textilhauses um ein zweigeschossiges Verkaufsgebäude für Bett- und Tischwäsche sowie Zubehör mit 64 Kunden-Kfz.- Stellplätzen neben dem bereits 113 Stellplätze umfassenden Kundenparkplatz.