Der Kläger wendet sich gegen eine Baugenehmigung, mit der dem Beigeladenen der Ausbau einer Scheune auf dem Nachbargrundstück in Grenzbebauung für Wohnzwecke gestattet worden ist. Das Berufungsgericht hat die Baugenehmigung aufgehoben, weil sie nicht mit nachbarschützenden Vorschriften des Abstandsrechts vereinbar sei. Hiergegen wendet sich der Beigeladene mit seiner auf §
Die Beschwerde ist unbegründet. Aus dem Beschwerdevorbringen ergibt sich kein Grund für die Zulassung der Revision.
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|