VGH Baden-Württemberg - Urteil vom 08.02.1996
3 S 379/95
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1 ; NatSchG (Landesnaturschutzgesetz) Baden-Württemberg § 22 Abs. 1 ;
Fundstellen:
IBR 1997, 37
NuR 1998, 142
RdL 1997, 257
Vorinstanzen:
VG Karlsruhe, vom 29.11.1994 - Vorinstanzaktenzeichen 11 K 638/94

Bauplanungsrecht: Bebauungszusammenhang trotz Erscheinens der Bebauung als Fremdkörper

VGH Baden-Württemberg, Urteil vom 08.02.1996 - Aktenzeichen 3 S 379/95

DRsp Nr. 2007/14055

Bauplanungsrecht: Bebauungszusammenhang trotz Erscheinens der Bebauung als "Fremdkörper"

»1. Ein bebautes Grundstück nimmt bei Fehlen natürlicher Grenzen mit trennender Wirkung auch dann an einem Bebauungszusammenhang teil, wenn seine Bebauung als Fremdkörper empfunden wird. 2. Nimmt der Textteil einer Landschaftsschutzgebietsverordnung ausdrücklich den "Ortsetter" vom Geltungsbereich aus, kommt demgegenüber den Eintragungen in den zu der Verordnung gehörenden Karten, in denen ein im Innenbereich gelegenes Grundstück aufgrund fehlerhafter Zuordnung zum Außenbereich als innerhalb des Schutzbereichs liegend dargestellt wird, keine Bedeutung zu.«

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1 ; NatSchG (Landesnaturschutzgesetz) Baden-Württemberg § 22 Abs. 1 ;

Gründe:

I.

Die Klägerin begehrt die Erteilung eines positiven Bauvorbescheids für die Errichtung von drei Doppelhäusern.