VGH Hessen - Urteil vom 26.02.1972
IV OE 75/70
Normen:
BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen:
BRS 24 Nr. 61

Bauplanungsrecht: Begriff und Voraussetzungen eines forstwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 BBauG

VGH Hessen, Urteil vom 26.02.1972 - Aktenzeichen IV OE 75/70

DRsp Nr. 2009/17339

Bauplanungsrecht: Begriff und Voraussetzungen eines forstwirtschaftlichen Betriebs i.S. von § 35 BBauG

1. Zum Begriff und den Voraussetzungen eines forstwirtschaftlichen Betriebes im Sinne des § 35 BBauG unter Berücksichtigung der bisherigen Verwaltungs- und Finanzrechtsprechung. 2. Die betriebswirtschaftliche Zweckmäßigkeit eines Vorhabens ist bei der Frage nicht zu prüfen, ob eine Hütte auf einem aufgeforsteten Grundstück im Außenbereich einem forstwirtschaftlichen Betrieb dient; unmaßgeblich sind auch Gründe, die sich nur aus den persönlichen Lebensverhältnissen des Grundstückseigentümers ergeben (hier Entfernung zwischen Wohnort und Forstbetrieb).

Normenkette:

BBauG § 35 Abs. 1 Nr. 1;
Fundstellen
BRS 24 Nr. 61