Bauplanungsrecht: Eigenart des Baugebiets i.S. von § 15 Abs. 1 BauNVO, Ausschöpfung des Maßes der baulichen Nutzung
VGH Hessen, Beschluß vom 13.08.1982 - Aktenzeichen III TG 24/82
DRsp Nr. 2009/17434
Bauplanungsrecht: Eigenart des Baugebiets i.S. von § 15 Abs. 1BauNVO, Ausschöpfung des Maßes der baulichen Nutzung
1. Hat die bisher in einem Baugebiet vorhandene Bebauung die Festsetzungen des Bebauungsplans über das Maß der baulichen Nutzung nicht voll ausgeschöpft, sondern ist dahinter zurückgeblieben, verstößt ein Bauvorhaben, welches das im Bebauungsplan zugelassene Nutzungsmaß ausnutzt, nicht gegen § 15 Abs. 1BauNVO.2. Bei Bestimmung der Eigenart des Baugebiets im Sinne von § 15 Abs. 1BauNVO haben die Festsetzungen über das Maß der baulichen Nutzung Vorrang vor den durch die bereits vorhandene Bebauung geschaffenen Verhältnissen.