I. Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II. Die Kläger tragen die Kosten des Antragsverfahrens als Gesamtschuldner.
Der Beigeladene trägt seine außergerichtlichen Kosten selbst.
III. Der Streitwert des Antragsverfahrens beträgt 5.000 Euro.
Die Kläger wenden sich als Nachbarn gegen die Zulassung einer "Ein-Mann-Tischlerei" in einem Weiler, dessen planungsrechtliche Einordnung umstritten
Ihr Antrag auf Zulassung der Berufung hat keinen Erfolg, weil keine Zulassungsgründe i.S. von §
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