BVerwG - Beschluß vom 21.06.1996
4 B 89.96
Normen:
BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ;
Fundstellen:
Buchholz 406.11 § 35 BauGB Nr. 322
Vorinstanzen:
VGH Bayern, vom 04.04.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 1 B 93.2577

Bauplanungsrecht: Einbau einer Familienwohnung in ein im Außenbereich gelegenes Betriebsgebäude

BVerwG, Beschluß vom 21.06.1996 - Aktenzeichen 4 B 89.96

DRsp Nr. 2007/4444

Bauplanungsrecht: Einbau einer Familienwohnung in ein im Außenbereich gelegenes Betriebsgebäude

1. Die Frage, ob ein im Außenbereich gelegenes Betriebsgebäude für eine Damtierhaltung eine Familienwohnung für den Betriebsleiter enthalten dürfe, läßt sich nicht allgemein, sondern nur bezogen auf den jeweiligen Einzelfall beantworten. 2. Das Tatbestandsmerkmal "dienen" i.S. von § 35 Abs. 1 Nr. 1 BauGB erfaßt das Berufungsgericht rechtsbedenkenfrei innerhalb der Bandbreite dieses Begriffs dergestalt, daß es für eine Privilegierung nicht ausreicht, wenn das Vorhaben dem Betrieb lediglich förderlich ist; eine Notwendigkeit oder gar Unentbehrlichkeit ist indes nicht zu verlangen.

Normenkette:

BauGB § 35 Abs. 1 Nr. 1 ;

Gründe:

Der Kläger betreibt Damwildhaltung und begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für den Einbau einer Wohnung in ein Betriebsgebäude auf einem Grundstück im Außenbereich. Sie ist ihm versagt worden, weil das Vorhaben weder nach § 35 Abs. 1 noch nach § 35 Abs. 2 BauGB zulässig sei. Die Klage war in der Berufungsinstanz erfolglos.

Die auf § 132 Abs. 2 Nrn. 3 und 1 VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet.