OVG Schleswig-Holstein - Urteil vom 08.10.1998
1 L 91/97
Normen:
BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 14 Abs. 1 S. 1;
Fundstellen:
NordÖR 1999, 365
SchlHA 1999, 290
Vorinstanzen:
VG Schleswig-Holstein, vom 18.06.1997

Bauplanungsrecht: Einfügen einer sog. Hinterlandbebauung

OVG Schleswig-Holstein, Urteil vom 08.10.1998 - Aktenzeichen 1 L 91/97

DRsp Nr. 2009/17130

Bauplanungsrecht: Einfügen einer sog. Hinterlandbebauung

Bei der Beurteilung der Frage, ob sich ein Vorhaben in "zweiter Reihe" (sog Hinterlandbebauung) i.S. des § 34 Abs. 1 BauGB einfügt, kann ein im rückwärtigen Bereich stehendes genehmigtes Gartengerätehaus nicht unberücksichtigt bleiben, wenn es sich dabei um ein massives Gebäude handelt, das (auch) nach seinen Abmessungen nicht mehr als untergeordnete Nebenanlage i.S. des § 14 Abs. 1 Satz 1 BauNVO anzusehen ist.

Normenkette:

BauGB § 34 Abs. 1 S. 1; BauGB § 34 Abs. 1 S. 2; BauNVO § 14 Abs. 1 S. 1;

Gründe:

I.

Der Kläger begehrt die Erteilung eines positiven Vorbescheides für die Errichtung eines Einfamilienhauses mit Einliegerwohnung.