I.
Der Kläger begehrt eine Baugenehmigung für den Ausbau eines Dachgeschosses zu zwei Wohnungen von 115 qm und 176 qm Grundfläche in einem mehrgeschossigen Wohngebäude, daß in geschlossener Bauweise in Ecklage errichtet worden ist. Das Baugrundstück liegt nicht im Bereich eines Bebauungsplans. Die Nachbargrundstücke sind mit vergleichbaren Altbauten ähnlicher Geschossigkeit und Höhe ebenfalls in geschlossener Bauweise bebaut.
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