VG Oldenburg, vom 27.09.1990 - Vorinstanzaktenzeichen 4 A 74/90
OVG Niedersachsen, vom 11.06.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 6 L 159/90
Bauplanungsrecht; Entfallen der Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6 BauGB
BVerwG, Beschluß vom 28.09.1992 - Aktenzeichen 4 B 175.92
DRsp Nr. 1993/3135
Bauplanungsrecht; Entfallen der Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6BauGB
Eine Berufung auf die Ausnahmeregelung des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6BauGB entfällt jedenfalls dann, wenn der Betriebsinhaber bei wiederholten Betriebserweiterungen das Ziel verfolgt, ein Gesamtvorhaben, das den Rahmen des Angemessenen sprengt, in Teilakte zerlegt und zeitlich gestaffelt auszuführen.
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde ist unbegründet. Die von ihr als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene Frage, ob im Falle mehrfacher Erweiterungen die Angemessenheit im Sinne des § 35 Abs. 4 Satz 1 Nr. 6BauGB im Verhältnis zu dem ursprünglichen Gebäude und Betrieb oder zu dem genehmigten vorhandenen Bestand zu beurteilen ist, rechtfertigt nicht die Zulassung der Revision.
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