I.
Mit ihrer vom Senat zugelassenen Berufung wendet sich die Beigeladene gegen ein Urteil des Verwaltungsgerichts, durch das der Beklagte verurteilt worden ist, dem Kläger einen positiven Bauvorbescheid zur Errichtung eines Wohnhauses für dessen Schweinemastbetrieb zu erteilen.
Wegen des Sachverhalts wird gemäß §
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