VG Münster, vom 27.04.1989 - Vorinstanzaktenzeichen 2 K 632/88
OVG Nordrhein-Westfalen, vom 17.06.1992 - Vorinstanzaktenzeichen 11 A 1434/89
Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von § 4a Abs. 1 BauNVO
BVerwG, Beschluß vom 11.12.1992 - Aktenzeichen 4 B 209.92
DRsp Nr. 1993/3072
Bauplanungsrecht: Feststellung der planerischen Absichten einer Gemeinde i.S. von § 4a Abs. 1BauNVO
Planerische Absichten der Gemeinde im Sinne von § 4 a Abs. 1BauNVO sind einer Wahrnehmung regelmäßig nicht zugänglich, deren Aufgabe es ist, den tatsächlichen Gebietscharakter zu dem Zeitpunkt zu ermitteln, in dem über die Zulässigkeit eines Bauvorhabens zu befinden ist. Im Hinblick hierauf scheidet eine Anwendung des § 4 aBauNVO über § 34 Abs. 2BauGB aus.