I.
Der Kläger begehrt die Erteilung einer Baugenehmigung für ein Billardcafe im östlichen Teil eines bisher als Möbelmarkt genutzten Gebäudes in W. Das Billardcafe soll auf einer Fläche von 230 qm über eine Cafetheke mit 13 Plätzen, 24 weitere Sitzplätze an Tischen sowie vier Spieltische für den Billardbetrieb verfügen. Im mittleren Teil des ehemaligen Möbelmarktes betreibt der Bruder des Klägers eine baurechtlich genehmigte Spielhalle mit einer Fläche von 95 qm.
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