OVG Mecklenburg-Vorpommern, vom 11.07.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 3 L 75/06
VG Greifswald, vom 12.01.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 1 A 1918/04
Bauplanungsrecht: Grenzen des Nachbarschutzes bei außerhalb des Plangebiets liegendem Grundstück
BVerwG, Beschluß vom 18.12.2007 - Aktenzeichen 4 B 55.07
DRsp Nr. 2008/1874
Bauplanungsrecht: Grenzen des Nachbarschutzes bei außerhalb des Plangebiets liegendem Grundstück
»1. Ein Nachbar, dessen Grundstück nicht im Plangebiet liegt, hat grundsätzlich keinen von konkreten Beeinträchtigungen unabhängigen Anspruch auf Schutz vor gebietsfremden Nutzungen im angrenzenden Plangebiet.2. Der Nachbarschutz eines außerhalb der Grenzen des Plangebiets belegenen Grundstückseigentümers bestimmt sich bundesrechtlich (nur) nach dem in § 15 Abs. 1 Satz 2 BauNVO enthaltenen Gebot der Rücksichtnahme.«
Die auf § 132 Abs. 2 Nr. 1VwGO gestützte Beschwerde des Klägers gegen die Nichtzulassung der Revision bleibt ohne Erfolg. Die Rechtssache hat nicht die rechtsgrundsätzliche Bedeutung, die ihr die Beschwerde beimisst.
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