Der Bebauungsplan "Schulweg" der Antragsgegnerin wird vorläufig außer Vollzug gesetzt.
Die Antragsgegnerin hat die Kosten des Verfahrens auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zu tragen.
Der Wert des Streitgegenstandes wird auf 2.500,-- € festgesetzt.
Der Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gemäß §
Testen Sie "Erfolg in Baustreitigkeiten" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|