I.
Die Antragsteller wenden sich gegen den Bebauungsplan der Antragsgegnerin vom 3.4.1995.
Sie sind Eigentümer von innerhalb des Plangebiets gelegenen Grundstücken.
Dem angegriffenen Bebauungsplan liegt folgendes Verfahren zugrunde:
Am 31.1.1994 beschloß der Gemeinderat der Antragsgegnerin die Aufstellung des Bebauungsplans mit dem Ziel, die Erschließungskosten im Geltungsbereich des Bebauungsplans vom 26.8.1991 zu senken. Der Aufstellungsbeschluß wurde am 14.6.1994 im Amtsblatt der Antragsgegnerin öffentlich bekanntgemacht. Die Beteiligung der Träger öffentlicher Belange erfolgte in der Zeit vom 21.4. bis 3.6.1994.
Die Bürgerbeteiligung nach § 3 Abs. 1 BauGB, in deren Rahmen die Antragsteller anregten, gegenüber der Kreuzung der L 1088/K 2007 eine Zufahrt zu dem Baugebiet zu schaffen, fand am 11.8.1994 statt.
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