VG Gelsenkirchen, - Vorinstanzaktenzeichen 1 L 444/62
Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreiten der Geschoßflächenzahl; Bauordnungsrecht: Nachbarschutz im Landesbaurecht
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 05.03.1963 - Aktenzeichen VII A 1294/62
DRsp Nr. 2009/17301
Bauplanungsrecht: Nachbarrechtliche Abwehransprüche bei Überschreiten der Geschoßflächenzahl; Bauordnungsrecht: Nachbarschutz im Landesbaurecht
1. Zur Frage der Beeinträchtigung nachbarlicher Interessen durch Überschreiten der Geschoßflächenzahl.2. § 8 Abs. 13 BauONW hat nachbarschützenden Charakter.3. § 8 Abs. 1 bis 4 und 10 BauONW sowie § 14 BauONW haben keinen nachbarschützenden Charakter.