I. Die Beschwerde wird zurückgewiesen.
II. Die Antragstellerin hat die Kosten des Beschwerdeverfahrens zu tragen.
III. Der Streitwert für das Beschwerdeverfahren wird auf 2.556 Euro festgesetzt.
I.
Die Antragstellerin wendet sich gegen eine dem Beigeladenen erteilte Baugenehmigung für den Neubau eines "Appartementhotels mit Tiefgarage".
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