OVG Niedersachsen - Urteil vom 25.01.1993
6 L 195/90
Normen:
BBauG/BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; NBauO § 89 Abs. 1, 4; VwVfG § 38 ;
Fundstellen:
BRS 55 Nr. 164
BauR 1993, 456
MDR 1993, 447
UPR 1993, 231

Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Anspruch auf geplanten und zugesagten Lärmschutzwall für Sportanlagen

OVG Niedersachsen, Urteil vom 25.01.1993 - Aktenzeichen 6 L 195/90

DRsp Nr. 1998/3200

Bauplanungsrecht, Nachbarschutz, Anspruch auf geplanten und zugesagten Lärmschutzwall für Sportanlagen

»Die Nachbarn einer (Reit-)Sportanlage haben einen Anspruch auf Durchsetzung eines in Bebauungsplan und Baugenehmigung zugunsten ihres Wohngrundstücks vorgesehenen Lärmschutzwalls, dessen Errichtung ihnen bauaufsichtsbehördlich zugesichert wurde, selbst wenn er nach einem späteren Schallschutzgutachten für entbehrlich gehalten wird.«

Normenkette:

BBauG/BauGB § 9 Abs. 1 Nr. 24; NBauO § 89 Abs. 1, 4; VwVfG § 38 ;

Gründe:

I.