OVG Niedersachsen - Urteil vom 22.02.1993
6 K 3274/91
Normen:
BBauG § 1 Abs. 7, § 9 Abs. 1 Nr. 21, § 33 ; NBauO § 5 Abs. 2 ; VwGO § 47 Abs. 2 ;
Fundstellen:
MDR 1993, 447
UPR 1993, 280

Bauplanungsrecht, Normenkontrolle nach Anerkennen von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Erschließung durch privaten Wohnweg

OVG Niedersachsen, Urteil vom 22.02.1993 - Aktenzeichen 6 K 3274/91

DRsp Nr. 1998/3201

Bauplanungsrecht, Normenkontrolle nach Anerkennen von Festsetzungen eines Bebauungsplans; Erschließung durch privaten Wohnweg

»1. Eine Normenkontrolle muß nicht wegen Verwirkung unzulässig sein, wenn Voreigentümer die streitigen Festsetzungen eines Bebauungsplans nach § 33 BBauG oder ähnlich verbindlich anerkannt haben. 2. Ein derartiges Anerkenntnis kann Abwägungsfehler ausschließen. 3. Teile eines Wohngebiets können im Bebauungsplan durch private Wohnwege erschlossen werden.«

Normenkette:

BBauG § 1 Abs. 7, § 9 Abs. 1 Nr. 21, § 33 ; NBauO § 5 Abs. 2 ; VwGO § 47 Abs. 2 ;

Gründe:

I.

Die Antragsteller wenden sich im Normenkontrollverfahren gegen den Bebauungsplan Nr. 125 der Antragsgegnerin vom 30. August 1976, der im westlichen Stadtgebiet eine bisherige Freifläche südlich der Häuser ... Straße 80 bis -95 als neues Wohngebiet ausweist.