VG Düsseldorf, - Vorinstanzaktenzeichen 4 K 2707/68
Bauplanungsrecht: Privilegierung eines Altenteilerhauses, Umfang der Übernahme der Baulasten
OVG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 27.11.1969 - Aktenzeichen X A 842/69
DRsp Nr. 2009/17325
Bauplanungsrecht: Privilegierung eines Altenteilerhauses, Umfang der Übernahme der Baulasten
1. Ein Altenteilerhaus kann als ein privilegiertes Vorhaben i.S. des § 35 Abs. 1 Nr. 1 BBauG nur gelten, wenn der Altenteiler die Bewirtschaftung des landwirtschaftlichen Anwesens der jüngeren Generation übergibt, das Altenteilerhaus beziehen will und das Gebäude für den ständigen Generationswechsel zur Verfügung steht.2. Die Übernahme von Baulasten gemäß § 99 Abs. 1BauO NW ist nicht auf Gegenstände des Bauordnungsrechts oder einzelne Gegenstände des Bauplanungsrechts beschränkt. Sie ist auch hinsichtlich des gesamten Bauplanungsrechts möglich.