I.
Der Kläger bewirtschaftet am Rande der Ortslage von W. auf Föhr einen landwirtschaftlichen Betrieb.
Er begehrt einen Bauvorbescheid für die Errichtung einer Windkraftanlage mit einer Leistung von 280 kW an einem Standort am Geestrand in einer Entfernung von 150 m, hilfsweise 100 m oder 50 m, von seiner Hofstelle, deren Strom zu etwa einem Fünftel der Versorgung seines Betriebs dienen und im übrigen ins öffentliche Netz eingespeist werden soll.
Der Beklagte lehnte den Antrag ab. Der Widerspruch des Klägers blieb erfolglos.
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