VG Berlin, vom 04.09.1996 - Vorinstanzaktenzeichen 19 A 1115.96
Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet
OVG Berlin, Beschluß vom 12.03.1997 - Aktenzeichen 2 S 20.96
DRsp Nr. 2009/17122
Bauplanungsrecht: Sonstigen nicht störende Gewerbebetriebe in einem allgemeinen Wohngebiet
Die im allgemeinen Wohngebiet gemäß § 4 Abs. 3 Nr. 2BauNVO ausnahmsweise zulässigen sonstigen nicht störenden Gewerbebetriebe müssen weder der Versorgung oder Bedarfsdeckung des betreffenden Gebietes dienen noch müssen sie grundsätzlich eine funktionelle Zuordnung zu diesem aufweisen.